Der Einweg-Schuhüberzug ist aus SBPP (Polypropylen-Spinnvlies) mit PVC-Beschichtung auf der Unterseite der Schuhabdeckung für Anti-Rutsch-Effekt. Normalerweise beträgt die Gewebedicke 30 bis 55 g / m². Es könnte in verschiedenen Größen, wie 38 × 17 cm, 40 × 16 cm, 42 × 17 cm, 46 × 22 cm und so weiter gemacht werden. Wir haben auch verschiedene Farben des rutschfesten Überschuhs für das Wählen. Der rutschfeste Schuhüberzug eignet sich für die Lebensmittelverarbeitung, Herstellung, Konstruktion, hygienische Anwendung und den täglichen Gebrauch.
Spezifikation
Beschreibung | Einweg-SCHUHABDECKUNG |
Material | Polypropylen-Spinnvlies mit PVC-Klettverschluss am Boden |
Farbe | weiß, blau, grün, gelb, rot, schwarz, etc. |
Größe | 38 × 17 cm, 39 × 15 cm, 40 × 16 cm, 42 × 17 cm, etc |
Dicke | Normalerweise von 35 g / m² bis 55 g / m² |
Art | maschinell hergestellt oder handgefertigt |
geeignet | Lebensmittelverarbeitung, Herstellung, Bau und tägliche Nutzung |
Zertifikat | CE- und ISO-Standard |
Verpackung | 100 Stück / Polybeutel, 10 Beutel / Karton oder kundenspezifische Verpackung |
Charakteristisch:
1. Einweg
2. Das Gewebe besteht aus Polypropylen - Spinnvlies in 35 bis 55 Gramm pro Quadratmeter
3 . Die Überschuhe sind um den Knöchel elastisch
4. Es gibt PVC-Beschichtung auf der Unterseite der Schuhabdeckung für Anti-Rutsch
5. Es eignet sich für die Lebensmittelverarbeitung, Herstellung, Konstruktion, hygienische Anwendung und den täglichen Gebrauch
6. Hygiene und Qualität in Übereinstimmung mit den CE- und ISO-Normen
7. Unterschiedliche Größe und verschiedene Farben sind verfügbar
8. Normale verpackung oder kundenspezifische verpackung
Unser Service
1. Professionelles Verkaufs- und technisches Team, um Sie stark zu unterstützen
2. Hochwertige Waren mit angemessenem Preis
3 . verschiedene Artikel mit unterschiedlichen Spezifikationen, um Ihre unterschiedlichen Anforderungen zu erfüllen
4. OEM-Service verfügbar
5. Strenge und strenge Verfolgung der Produktqualität
6. Rechtzeitige, schnelle und genaue Lieferung ist ein Grundsatz der Dienstleistung